Auftraggeber: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Hauptauftragnehmer: Gesellschaft für Finanz- und Regionalanalysen - GEFRA
Partner: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung - DIW : Dr. Martin Gornig, Institut für Stadtforschung und Strukturpolitik GmbH - IfS, Brandenburgische Technische Universität (BTU) Cottbus - Lehrstuhl Stadttechnik : Prof. Dr. Matthias Koziol 
Laufzeit: 10/2005 - 10/2007
Publikation/Gutachten: Abstract

Projektbeschreibung:

Massive Veränderungen der Bevölkerung oder wirtschaftsstrukturelle Verwerfungen, die aktuell im Zusammenhang mit dem demographischen Wandel oder der Globalisierung diskutiert werden, sind keineswegs neuartige Herausforderungen für städtische Nutzungen und Strukturen. Die Aufrechterhaltung von städtischen Funktionen und die Befriedigung der Nutzungsansprüche sind dabei an bauliche Voraussetzungen geknüpft, die die finanziellen Ressourcen der Kommunen aber auch der im Finanzsystem der Bundesrepublik dafür eigentlich zuständigen Länder übersteigen. Der Bund nutzt daher bereits seit 1971 den gesetzlichen Handlungsspielraum, der ihm durch Artikel 104a Abs. 4 GG eingeräumt wird, und gewährt den Ländern Finanzhilfen für Investitionen in die Erneuerung und Entwicklung der Städte und Gemeinden. Im Rahmen der gemeinsamen Städtebauförderung sind seitdem rund 4.600 Maßnahmen in 2.200 Gemeinden gefördert worden. Für die Durchführung dieser Maßnahmen hat der Bund insgesamt rund 10 Mrd. Euro an Finanzhilfen bereitgestellt.

Die Finanzierung der Städtebauförderung wird von Bund, Ländern und Gemeinden gemeinsam getragen. Die Finanzhilfen des Bundes werden dabei den Ländern auf Grundlage einer seit 1994 jährlich neu zu beschließenden Verwaltungsvereinbarung zur Verfügung gestellt. Auf deren Grundlage regeln die Förderrichtlinien der Länder dann die Förderfähigkeit von Maßnahmen und Vorhaben, Förderschwerpunkte und nähere Auswahlkriterien. Die Kommunen schließlich treten beim Land als Antragsteller für beabsichtigte Fördermaßnahmen auf und sind im Rahmen ihrer Planungshoheit auch für deren Vorbereitung und Durchführung zuständig. Nach Zuweisung der Bundesfinanzhilfen obliegt den Ländern die Verteilung der Finanzhilfen auf die Kommunen. Somit können sich länderspezifische Aufgabenschwerpunkte und "Förderkulturen" bei der Programmumsetzung ausbilden.

Angesichts der Vergabepraxis der Bundesfinanzhilfen, der vielfältigen Fördermöglichkeiten und Fördertatbestände auf Länderebene sowie der allgemeinen Heterogenität von städtebaulichen Projekten bestehen auf Seiten des Bundes nur unzureichende Informationen über den zukünftigen Bedarf für Maßnahmen im Rahmen der gemeinsamen Städtebauförderung. Vor diesem Hintergrund besteht das Ziel des Forschungsprojekts in der Ermittlung des städtebaulichen Förderbedarfs 2007-2019 mit investivem Charakter. Aus der Bedarfsschätzung soll der Umfang der notwendigen Investitionen in verschiedenen Bereichen und differenziert nach Ländern ersichtlich sein. Des Weiteren sind Vorschläge zu entwickeln, wie die Untersuchungsresultate in einen sach- und bedarfsgerechten Schlüssel für die zukünftige Aufteilung der Bundesmittel auf die Länder einfließen können.